Friedensrichter/in
Unentgeltliche Rechtsauskunft am Bezirksgericht Bülach
Zeiten: | Montag 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr Freitag 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr |
Es werden zurzeit nur telefonische Auskünfte erteilt. |
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Berechtigt: |
EinwohnerInnen des Bezirks Bülach, betreffend arbeitsrechtliche Fragen auch Personen mit Arbeitsort im Bezirk. |
Inhalt: | Wir erteilen unentgeltliche Rechtskauskunft im Zivilrecht.
Keine Rechtsauskunft erteilen wir für
Die erteilten Auskünfte sind unverbindlich. |
Dauer: | Maximal 15 Minuten (Bitte halten Sie die erforderlichen Unterlagen bereit.) |
Mietrecht: | Für Fragen betreffend Wohnungs- und Geschäftsmieten steht Ihnen zusätzlich die Paritätische Schlichtungsbehörde für telefonische Auskünfte zur Verfügung: Montag bis Freitag, 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr, Tel. 044 863 44 33 |
Für Fragen zu AHV, IV: Sozialversicherungsanstalt Zürich
Für Fragen zur Arbeitslosenversicherung (ALV): Regionales Arbeitsvermittlungszentrum