Herzlich Willkommen in Hüntwangen

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Mitglieder für das Wahlbüro der Gemeinde Hüntwangen für die Amtsdauer 2026-2030 gesucht

Für die Durchführung von Abstimmungen und Wahlen in der Gemeinde Hüntwangen suchen wir engagierte, zuverlässige Einwohnerinnen und Einwohner, die unser Wahlbüro in der Legislaturperiode 2026-2030 unterstützen möchten.

Als Wahlbüromitglied leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur direkten Demokratie in der Schweiz. Sie helfen unter anderem bei:

  • der Auszählung von Stimm- und Wahlzetteln
  • der Überwachung der persönlichen Stimmabgabe an der Urne am Abstimmungs-/Wahlsonntag
  • der Sicherstellung eines korrekten und transparenten Ablaufs

Ihr Profil

  • Schweizer Bürgerrecht
  • Volljährigkeit (mindestens 18 Jahre alt)
  • Wohnsitz in Hüntwangen
  • Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
  • Bereitschaft zu Einsätzen an Abstimmungs- und Wahlwochenenden
  • Sorgfältige und diskrete Arbeitsweise

Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, da wir Sie sorgfältig in Ihre Aufgaben einführen werden.

Möchten Sie sich aktiv für die Gemeinde Hüntwangen einsetzen und können sich vorstellen, diese verantwortungsvolle Aufgabe als Wahlbüromitglied zu übernehmen?

Dann melden Sie sich bei uns – wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme bis spätestens am 31. März 2026 unter gemeindeschreiber@huentwangen.ch. Bei Fragen oder Unklarheiten sind wir unter 044 521 05 80 auch gerne telefonisch für Sie erreichbar.

Die Kontaktaufnahme bzw. Anmeldung gilt als Interessenbekundung und führt nicht automatisch zur Wahl als Wahlbüromitglied. Die Wahl der Wahlbüromitglieder erfolgt gemäss den gesetzlichen Bestimmungen der Gemeinde Hüntwangen an der Gemeindeversammlung am 17. Juni 2026.

 

Wir suchen zur Verstärkung des Werkbetriebs eine fachlich und menschlich qualifizierte Persönlichkeit als Mitarbeiter/in Gemeindewerk mit einem Pensum von circa 60%.
Stelleninserat Werkbetrieb 2026

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Amtliche Publikationen

Mit Beschluss Nr. 32 vom 03.02.2026 genehmigte der Gemeinderat Hüntwangen den Vertrag über die laufende Nachführung der Amtlichen Vermessung mit den bisherigen Nachführungsgeometern, David Erny und Thomas Hew, beide patententierte Ingenieur-Geometer in der Gossweiler Ingenieure AG, Dübendorf.

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Bezirksrats sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Der Nachführungsvertrag sowie der erwähnte Gemeinderatsbeschluss können während der vorstehend erwähnten Frist bei der Gemeindeverwaltung Hüntwangen, Dorfstrasse 41, 8194 Hüntwangen eingesehen werden.

Der Gemeinderat Hüntwangen

Veranstaltungen

Datum Zeit Anlass Lokalität
14.06.2026 8:30 - 9:30 Urnengang Gemeindehaus
Dorfstrasse 41
8194 Hüntwangen
17.06.2026 20:00 - 22:00 Gemeindeversammlung Goldbachschür
Dorfstrasse 59
8194 Hüntwangen
27.09.2026 8:30 - 9:30 Urnengang Gemeindehaus
Dorfstrasse 41
8194 Hüntwangen
29.11.2026 8:30 - 9:30 Urnengang Gemeindehaus
Dorfstrasse 41
8194 Hüntwangen