Hinweise
Angehörige sollten einen Todesfall so rasch wie möglich dem Bestattungsamt Hüntwangen telefonisch melden. Denn für die Überführung und Organisation der weiteren Schritte ist die Gemeinde zuständig. Informationen rund um das Bestattungswesen finden Sie im Bereich Todesfall.
Wir benötigen von Ihnen
- Personalangaben der verstorbenen Person
- Personalangaben der vertretenden Person
- Wünsche und Bedürfnisse für die anstehende Bestattung
Kosten
Bestattungskosten für Personen, mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Hüntwangen:
- Bestattungen sowie die Heimführung in einem Radius von 50 km: gebührenfrei
- Heimführung ausserhalb des Radius von 50 km: effektive Kosten
- zusätzliche Leistungen durch besondere Wünsche der Angehörigen: effektive Kosten
Bestattungskosten Personen zivilrechtlichem Wohnsitz ausserhalb der Gemeinde:
- Einsargung, Transport, Kremation: effektive Kosten
- Grabplatz für Erdbestattung: Fr. 1‘000.00
- Grabplatz für Urnen- oder Kindergrab Fr. 800.00
- Grabplatz für Gemeinschaftsgrab Fr. 400.00
- Grabarbeiten für Erdbestattungsgrab Fr. 750.00
- Grabarbeiten für Urnen- oder Kindergrab Fr. 200.00
- Grabarbeiten für Gemeinschaftsgrab und bestehendes Grab: Fr. 170.00
- Grabzeichen (Holzkreuz) Fr. 150.00
- zusätzliche Leistungen durch besondere Wünsche der Angehörigen: effektive Kosten