Auslandschweizer

Hinweise

Im Ausland wohnhafte Schweizer Staatsangehörige können sich bei der Schweizer Vertretung im jeweiligen Aufenthaltsstaat in das Stimmregister für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer eintragen lassen. Sie sind anschliessend in demjenigen Kanton stimm- und wahlberechtigt, in welchem ihr letzter Schweizer Wohnsitz lag. Für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die noch nie in der Schweiz gelebt haben, ist der Bürgerort massgebend.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Kantons Zürich.

Zuständige Abteilung

Einwohnerkontrolle