Anmeldung / Zuzug

Hinweise

Sie sind neu in Hüntwangen zugezogen? Wir heissen Sie in unserer Gemeinde herzlich willkommen!

Gemäss Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) haben sich Personen, welche sich in der Gemeinde niederlassen, innert 14 Tagen nach dem Zuzug bei den Einwohnerdiensten anzumelden. Bitte melden Sie sich am Schalter oder via eUmzugCH an.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich bei einer Anmeldung am Schalter immer erst am bisherigen Wohnort abmelden müssen, bevor Sie sich in Hüntwangen anmelden können. Via eUmzug wird die Ab- und Anmeldung in einem Schritt vorgenommen.

Wir benötigen von Ihnen

Schweizer:

  • Aufenthaltsausweis (für Wochenaufenthalter) + ausgefüllter Fragebogen
  • Mietvertrag oder Untermietvertrag
  • Kaufvertrag bei Wohneigentum
  • Zuzug mit Kindern: Familienausweis oder Geburtsschein(e) der Kinder
  • Krankenkassen-Nachweis (Krankenkassenpolice bei Zuzug aus dem Ausland)

Ausländische Staatsangehörige:

  • Ausländerausweis(e)
  • Reisepass/-pässe oder Personalausweis(e)
  • Mietvertrag oder Untermietvertrag
  • Kaufvertrag bei Wohneigentum
  • Krankenkassen-Nachweis (Krankenkassenpolice bei Zuzug aus dem Ausland)
  • Zuzug mit Kindern: Familienbüchlein oder Geburtsschein(e) der Kinder
  • Zivilstandsdokumente 
  • Arbeitsvertrag bei Zuzug aus dem Ausland

Kosten

Anmeldegebühr Fr. 40.00 pro erwachsene Person (Fr. 60.00 bei Wochenaufenthalt)
Ausländische Staatsangehörige: Gebühren Migrationsamt

Zuständige Abteilung

Einwohnerkontrolle

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