Hinweise
Sie verlassen unsere Gemeinde? Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich frühestens einen Monat vorher, spätestens aber 14 Tage nach dem Wegzug am Schalter der Einwohnerdienste abmelden. Bitte vergessen Sie nicht, sich am neuen Wohnort innert 14 Tagen anzumelden.
Wir benötigen von Ihnen
- Pass oder Identitätskarte von allen abzumeldenden Personen (Schweizer)
- Ausländerausweis von allen abzumeldenden Personen (Ausländische Staatsangehörige)
Sie möchten Ihren Wegzug elektronisch melden? Die Abmeldung ist auch via eUmzug möglich.
Planen Sie den Wegzug ins Ausland? Dann kommen Sie bitte persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorbei und beachten bitte zusätzlich:
- Abmeldung bei den Einwohnerdiensten (einen Monat vor Ausreise)
- Frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Steueramt
Informationen des Steueramts bei Wegzug ins Ausland
Mit dem Wegzug ins Ausland endet die Steuerpflicht in der Gemeinde Hüntwangen. Wir benötigen folgende Dokumente:
- Unterjährige Steuererklärung für den Zeitraum vom 1. Januar des laufenden Jahres bis zum Datum des Wegzugs. Die Formulare erhalten Sie vom Steueramt oder kann auf der Website des Kantons Zürich gedownloadet werden.
- Fragebogen Wegzug Ausland. Das Formular kann online ausgefüllt und übermittelt werden.
- Eine Vollmacht. Dem Steueramt ist es untersagt, Korrespondenz in gewisse Länder zu senden. Wir benötigen deswegen eine bevollmächtigte, in der Schweiz wohnhafte Person, welche Ihre Post entgegennimmt. Wir bitten Sie, die Vollmacht auszufüllen, zu unterschreiben und in physischer Form dem Steueramt abzugeben.
Wir bitten Sie, rund einen Monat vor Ihrem Wegzug beim Steueramt vorbeizukommen.
Kosten
kostenlos