Hinweise
Kommen Eltern ihrer Unterstützungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, bevorschusst die Wohngemeinde des Kindes gegen Abtretung der Forderung die im massgeblichen Rechtstitel festgelegten Unterhaltsbeiträge bis zu einem Höchstbetrag.
Das Amt für Jugend und Berufsberatung Bezirk Bülach übernimmt im Auftrag der Gemeinde die Abklärung der Verhältnisse und ist Anlauf- und Inkassostelle. Die Abteilung Soziales prüft die Berechtigung der Gesuche und trifft die Entscheidung über die Ausrichtung der Bevorschussung.