Alimentenbevorschussung

Hinweise

Kommen Eltern ihrer Unterstützungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, bevor­schusst die Wohngemeinde des Kindes gegen Abtretung der Forderung die im mass­geblichen Rechtstitel festgelegten Unterhaltsbeiträge bis zu einem Höchstbetrag.

Das Amt für Jugend und Berufsberatung Bezirk Bülach übernimmt im Auftrag der Gemeinde die Abklärung der Verhältnisse und ist An­lauf- und Inkassostelle. Die Abteilung Soziales prüft die Berechtigung der Gesuche und trifft die Entscheidung über die Ausrichtung der Bevorschussung.

Zuständige Abteilung

Soziales