Unter Neophyten (von griech. neos = neu, phyton = Pflanze) versteht man gebietsfremde Pflanzen, die absichtlich oder versehentlich durch den Menschen in Regionen eingeführt wurden, in denen sie ursprünglich nicht heimisch sind.
Bei einigen Neophyten besteht eine Bekämpfungspflicht für Grundeigentümer und Bewirtschafter. So wie auch das Greiskraut. Weitere Informationen dazu finden Sie im Merkblatt.
Für die dreimalige Bekämpfung sind folgende Zeitfenster ideal: Ende Mai bis Mitte Juni, Ende Juli bis Mitte August und Ende September bis Mitte November.
Helfen Sie mit, die Neophyten zu bekämpfen. Bei Fragen steht Ihnen die Werkabteilung gerne zur Verfügung.