Die Zusatzleistungen zur AHV/IV für die Einwohnerinnen und Einwohner von Hüntwangen werden durch die SVA Zürich bearbeitet.
Per 01.01.2025 tritt die Änderung der Zusatzleistungsverordnung in Kraft. Dies hat zur Folge, dass Personen, welche ZL beziehen, neu gewisse Leistungen zusätzlich bezahlt erhalten. Die Durchführungsstelle der ZL prüft den Anspruch aber nicht selbst, sondern dies muss neue eine sogenannte Bedarfsbescheinigungsstelle tun. Diese Aufgabe wurde den Gemeinden übertragen. Die Gemeinden haben hierfür eine Übergangsfrist bis 31.12.2026. Während dieser Zeit können betroffene Personen mittels einer ärztlichen Bescheinigung die Leistungen direkt bei der SVA beantragen. Die SVA prüft dann ob ein Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen besteht.
Gerne informieren wir Sie wieder, sobald für die Gemeinde Hüntwangen geklärt ist, wo die Bedarfsbescheinigungsstelle angesiedelt wird.