Das Statthalteramt ist Aufsichts- und Rechtsmittelinstanz. Dem Statthalteramt obliegen die Aufsicht über die Ortspolizei, das Strassenwesen der Gemeinden und das Feuerwehrwesen, der Entscheid über Rechtsmittel aus diesen Gebieten und die Handhabung des Übertretungsstrafrechts; besondere Bestimmungen sind vorbehalten.
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