Für die Belange im Bestattungswesen ist das Bestattungsamt zuständig. Das Bestattungsamt regelt in Absprache mit den Angehörigen:
- Ort, Termin und Form der Bestattung (Erdbestattung, Urnengrab)
- Mitteilungen an Pfarramt, Sigrist, Friedhofgärtner etc.
- Überführung (Friedhof / Krematorium)
- Bestattungsanzeigen in alle Haushaltungen verteilen
Abends und an Wochenenden ist das Bestattungsdienst unter folgenden Nummern erreichbar:
- Esther Eltschinger 079 335 01 94
- Graf Gebrüder AG 079 437 93 38
Der Bestattungsdienst organisiert die Einsargung und Überführung.