Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate finden Sie auf der Website des Kantons Zürich.
Urnenöffnungszeiten
Ab Montag vor dem Abstimmungswochenende können Sie Ihre Abstimmungsunterlagen während den normalen Öffnungszeiten bei den Einwohnerdiensten abgeben. Am Abstimmungswochenende ist die Urne jeweils am Sonntag von 08:30 – 09:30 Uhr geöffnet. Die Auszählung der Stimm- und Wahlzettel beginnt am Sonntag des Abstimmungstages um 08:30 Uhr im Gemeindehaus.
Urnenstandort
Gemeindehaus, Dorfstrasse 41, 8194 Hüntwangen
Bedingungen / Voraussetzungen
Jede Person, die ihren Niederlassungsort in Hüntwangen hat, mündig und urteilsfähig ist, kann mit einem gültigen Stimmrechtsausweis abstimmen.
Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmrechtsausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Brieflich abstimmen
Was ist zu beachten?
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmzettelkuvert und verschliessen Sie es.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken oder es während der Schalteröffnungszeiten auf der Gemeinde abgeben. Die Stimmunterlagen müssen spätestens am Freitag vor dem Abstimmungswochenende beim Stimmregisterbüro eintreffen.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält