Die Kirchenpflege besteht aus sieben Mitgliedern inklusive dem Präsidenten, welche von der Kirchgemeindeversammlung für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt wird. Jedes Mitglied der Kirchenpflege ist für ein bestimmtes Ressort zuständig.

Die Kirchenpflege besteht aus sieben Mitgliedern inklusive dem Präsidenten, welche von der Kirchgemeindeversammlung für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt wird. Jedes Mitglied der Kirchenpflege ist für ein bestimmtes Ressort zuständig.