Die Gemeindebehörden

Das oberste Organ der Gemeinde Hüntwangen sind die Stimmberechtigten. Sie befinden an der Urne oder an der Gemeindeversammlung über alle wichtigen Geschäfte. Die Kompetenzen sind in der Gemeindeordnung geregelt. In der Regel finden jährlich zwei Gemeindeversammlungen im Kirchgemeindehaus Hüntwangen statt.

Für die Geschäftsführung ist der Gemeinderat zuständig. Unterstützt wird er dabei durch Kommissionen und nebenamtliche Funktionäre.

das Leitbild die Gemeindeordung