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Ersatzwahl Gemeinderat / RPK-Mitglied     (Rest Amtsdauer 2010 - 2014)

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Individuelle Prämienverbilligung Krankenversicherung IPV - Nachmeldeformular

Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen erhalten von Bund und Kanton einen finanziellen Beitrag an die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung. Dieser Beitrag heisst Individuelle Prämienverbilligung (IPV).

Normalerweise werden die Berechtigten automatisch durch das Gemeindesteueramt an die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA) gemeldet. Insbesondere bei ausserkantonalen Zuzügen, Auslandzuzügen, stark vermindertem Einkommen, Verwitwung und Trennung müssen sich die Berechtigten jedoch mit dem Gemeindesteueramt in Verbindung setzen, damit die Berechtigung geprüft und eine allfällige Nachmeldung vorgenommen werden kann. Die Nachmeldung kann aber erst dann erfolgen, wenn Sie uns die erste Zürcher Steuererklärung eingereicht haben.

zum Formular:
Individuelle Prämienverbilligung Krankenversicherung IPV - Nachmeldeformular